Geräusche bzw. Lärm aus unterschiedlichen Anlagenarten gehören zu den wesentlichen Umwelteinwirkungen, deren Störwirkung hochgradig subjektiv wahrgenommen und daher individuell sehr unterschiedlich bewertet wird. Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber mit der Einführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) einen gesetzlichen Rahmen dafür geschaffen, welche Arten von Umwelteinwirkungen auf Schutzgüter (im Falle des Schallimmissionsschutzes insbesondere auf den Menschen) als schädlich einzustufen sind. Unser Leistungsangebot umfasst die schallgutachterliche Beratung, die Erstellung detaillierter Schallausbreitungsberechnungen sowie die Durchführung von Schallmessungen bezüglich Geräuschemissionen und -immissionen.
Gewerbe- / Industrielärm
Ob im Rahmen von städtebaulichen Planvorhaben oder in bestehenden Gemengelagen: sobald sich gewerbliche bzw. industrielle Nutzungen und schutzbedürftige Wohnnutzung räumlich annähern, sind häufig immissionsschutzrechtliche Konflikte zu erwarten. Gerade die ländlich geprägten Räume werden bauleitplanerisch immer mehr für Gewerbe- bzw. Wohnnutzung erschlossen. Die Verdichtung dieser Gebiete sowie die Ausbreitung von Dörfern und Städten können daher die Bildung von Ballungsräumen zur Folge haben. Dies gilt selbstverständlich auch für die Geräuschbelastung bestehender sowie zukünftig geplanter, schutzbedürftiger Wohnnutzung. Insbesondere im Hinblick auf den, für eine erfolgreiche Energiewende erforderlichen Ausbau der Infrastruktur mit Batteriespeichersystemen sind immer häufiger Untersuchungen der resultierenden Lärmbelastung, die sich aus den Geräuschen durch anlagentypische stationäre Anlagen ergibt, erforderlich, da die Anlagen im immissionskritischen Nachtzeitraum an benachbarten Wohnhäusern erfahrungsgemäß zu Konflikten verursachen können.
Die gesetzlichen Vorgaben für die Errichtung und den Betrieb von genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen ergeben sich aus dem BImSchG und der Verwaltungsvorschrift TA Lärm. Im Rahmen von Bauleitplanverfahren ist bei der Ausweisung neuer Nutzungsgebiete in erster Linie die DIN 18005 maßgeblich. Lediglich im Rahmen von vorhabenbezogenen Bauleitplanverfahren sind auch hier die Maßgaben der TA Lärm relevant. Die hierin jeweils aufgeführten Regelungen dienen der Abwendung gesundheitsschädigender Umwelteinflüsse gegenüber der Allgemeinheit und der Nachbarschaft.
Vom kleinen Gewerbebetrieb bis zum großen, genehmigungspflichtigen Industriestandort nach BImSchG: Die I+B Akustik GmbH in Oldenburg verfügt über umfassende Erfahrungen bei der schalltechnischen Erfassung und Beurteilung von komplexen Geräuschsituationen gewerblicher oder industrieller Anlagen, bei denen Schallimmissionsprognosen sowie bedarfsgerecht schalltechnische Messungen zum Einsatz kommen, um sowohl bestehende als auch zukünftige Konflikte hinsichtlich des Schallimmissionsschutzes zu identifizieren und in Zusammenarbeit mit dem Kunden aus fachlicher wie wirtschaftlicher Sicht zielgerichtete Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
Folgende Dienstleistungen bietet Ihnen die I+B Akustik GmbH hierzu an:
Verkehrslärm
Geräuschimmissionen durch öffentliche Verkehrswege (Straßen-, Schienen-, Flug- und Schiffsverkehr) bewirken mitunter kontinuierliche Lärmbelastungen an schutzbedürftiger Wohnnutzung. Das immer größer werdende Verkehrsaufkommen im Straßen- und Schienenverkehr (insbesondere im Hinblick auf Güterverkehr) sorgt dafür, dass diese subjektiv ohnehin als sehr belastend empfundenen Lärmquellen fast immer wesentliche Bestandteile schalltechnischer Untersuchungen, z. B. im Rahmen von Bauleitplanverfahren zur Erschließung neuer Wohngebiete, sind. Die stetige Vergrößerung bestehender Dörfer sowie die Verdichtung städtischer Bereiche haben zwangsläufig zur Folge, dass zunehmend Wohnnutzungsflächen in der Nähe stark befahrener Verkehrswege angesiedelt werden (müssen). Ziel der schalltechnischen Voruntersuchungen ist, gesundheitsschädigende Geräuschverhältnisse auf bestehenden sowie geplanten Wohnnutzungsflächen mithilfe sachgerechter Lärmminderungsmaßnahmen zu verhindern.
Folgende Dienstleistungen bietet Ihnen die I+B Akustik GmbH hierzu an:
Sport- und Freizeitanlagen
„Des einen Freud ist des andern Leid!“ Nur wenige geräuschintensive Anlagen polarisieren innerhalb der Gesellschaft so stark wie Sport- und Freizeitanlagen. Das euphorische Publikum beflügelt während einer Sportveranstaltung den Sportler auf der einen Seite, den unbeteiligten Dritten in der Nachbarschaft hingegen kann jeder Jubelschrei „zur Weißglut treiben“. Das Rockkonzert ist in vollem Gange, in der Nachbarschaft ist dagegen an Schlaf nicht zu denken.
Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) bzw. der TA Lärm bei Freizeitanlagen (Freizeitlärm-Richtlinie) kann sich zum Teil schwierig gestalten, da zumeist mit sehr hohen Geräuschpegeln zu rechnen ist. Nicht selten sind vor allem Veranstaltungen innerhalb der immissionskritischen Ruhe- und Nachtzeiträume mit geringeren Immissionsrichtwerten der Hauptgrund für Beschwerdesituationen. Auch geringe Abstände zwischen Veranstaltungsorten und schutzbedürftiger Wohnnutzung führen immer häufiger dazu, dass Genehmigungen nicht erteilt werden, sofern der zuständigen Genehmigungsbehörde kein nachvollziehbares und wirksames Schallschutzkonzept vorgelegt werden kann. Die Erfahrung zeigt, dass durch das frühe Einschalten eines Fachmanns für Schallimmissionsschutz hierbei unnötige Umplanungen, und damit Zeit und Kosten gespart werden können.
Mithilfe der Beratungsdienstleistungen sowie schalltechnischen Berechnungen und Messungen der I+B Akustik GmbH finden Sie den richtigen Weg, eine Sport- oder Freizeitanlage immissionsschutzrechtlich planerisch richtig zu gestalten oder, z. B. im Falle von Beschwerden, angemessene und geeignete Lärmminderungsmaßnahmen zu ergreifen.
Folgende Dienstleistungen bietet Ihnen die I+B Akustik GmbH hierzu an:
Baulärm
Auf Baustellen kommen in der Regel Baumaschinen und Geräte mit lärmintensiven Arbeitsverfahren zum Einsatz. Nicht nur bei der Errichtung von Gebäuden, sondern auch beim Rückbau größerer Bauwerke (z. B. Bürogebäude, Mehrfamilienhäuser oder Autobahnbrücken) können dabei ernstzunehmende und dauerhafte, schalltechnische Belästigungen durch Baulärm auf umliegende Bebauungen entstehen.
Bestimmungen über einzuhaltende Richtwerte für die von Baumaschinen auf Baustellen hervorgerufenen Geräuschimmissionen sind in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV Baulärm) festgehalten. Bei Überschreitungen dieser Richtwerte werden von den zuständigen Behörden Maßnahmen zur Minderung der Geräusche angeordnet. Im schlimmsten Fall droht die Stilllegung bestimmter Baumaschinen oder gar des gesamten Baustellenbetriebes.
Die I+B Akustik GmbH bietet ihren Kunden neben schalltechnischen Berechnungen und Vorschlägen von Maßnahmen zur Minderung der störenden Geräuschbelastungen z. B. auch vorsorgliche Unterstützung bereits in der Planungsphase für die Baustelleneinrichtung. Denn teilweise kann eine geschickte Anordnung schon maßgebliche Probleme lösen. Gerne bieten wir auch überwachende Dauer-Schallpegelmessungen an, die bei Beschwerden oder Nachfrage durch zuständige Behörden einen fachlichen Nachweis zur Einhaltung der Richtwerte gemäß AVV Baulärm darstellen können.
Folgende Dienstleistungen bietet Ihnen die I+B Akustik GmbH hierzu an: